
Logo-Richtlinien
Der Name und das Logo des United Nations Global Compact (UNGC) sind Eigentum des United Nations Global Compact und dürfen von den Teilnehmern nicht verwendet werden.
Teilnehmende Unternehmen, die ihren Status beibehalten und ihren Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) eingereicht haben, werden ermutigt, ihr Particpiant-Logo sofort direkt vom UNGC Dashboard-Portal (KSS) herunterzuladen.
So funktioniert es
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Teilnehmende, die ihren Fortschrittsbericht 2025 (Communication on Progress, CoP) eingereicht haben, können ihr Participant-Logo 2025 sofort von der CoP-Seite in ihrem UNGC-Dashboard-Portal (KSS) herunterladen.
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Das Participant-Logo für 2026 wird verfügbar sein, sobald der Teilnehmer seinen CoP für 2026 einreicht.
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Die Schaltfläche „Teilnehmerlogo herunterladen“ erscheint direkt auf der Registerkarte „CoP und schnellere Weiterleitung von Berichten“ im UNGC Dashboard-Portal (KSS).
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Jedes Logo spiegelt das Berichtsjahr des Teilnehmers wider (2025 oder 2026).
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Der Download enthält vertikale und horizontale Versionen des Logos in Weiss, Marineblau und Transparent.
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Zusätzliche Materialien
Den Teilnehmenden stehen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung:
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Social-Media-Karten, Vorlagen und Standardformulierungen sind im Participant Media Toolkit verfügbar.
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Offizielle Materialien zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sind auf der Website der Vereinten Nationen verfügbar.
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Das „Endorser Logo“ bleibt für Teilnehmenden verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit für Endorser Logoanfragen aufgrund reduzierter Kapazitäten auf 14 Werktage verlängert hat. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, das neue Participant-Logo zu verwenden.
Logo Policy and Branding Guidelines
Bei Verwendung des Particpant-Logo, des Endorser Logo oder anderer Assets des UN Global Compact mit Genehmigung ist die Logo Policy sowie die Branding Guidelines hinsichtlich Reproduktion, Darstellung und Abstände strikt einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass folgende Bedingungen gelten:
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Der Teilnehmende muss einen aktiven CoP/CoE Status besitzen.
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Das Logo muss so platziert werden, dass aus dem Kontext klar hervorgeht, auf welche Organisation sich das „Wir“ bezieht.
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Das Logo darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des UN Global Compact nicht an Dritte unterlizenziert werden.
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Das Logo und der Name des UN Global Compact dürfen nicht so verwendet werden, dass der Eindruck entsteht, der UN Global Compact habe die Aktivitäten, Produkte und/oder Dienstleistungen der Organisation befürwortet oder genehmigt oder sei deren Urheber. Gemäß den Markenrichtlinien sollte das Logo eines Teilnehmers in der Regel nicht auf derselben Ebene wie das Logo des Befürworters platziert werden.
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Die Erlaubnis zur Verwendung des Logos erlischt, wenn der Teilnehmer aus dem UN Global Compact gestrichen wird.
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Teilnehmende und Interessengruppen, die berechtig sind, dass Logo auf ihrer Website zu verwenden, werden gebeten, das Logo mit der Homepage des UN Global Compact unter www.unglobalcompact.org zu verlinken.
Bei Fragen zum Teilnehmerlogo besuchen Sie bitte das UN Global Compact Support Center .
