Schweizer NAP: Förderung der UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten
Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie bei all ihren Aktivitäten die Menschenrechte respektieren, egal wo sie tätig sind. Zu diesem Zweck wurde der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ausgearbeitet. Der NAP formuliert Prioritäten und Massnahmen zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs).
Die UNGPs haben sich zu einem international anerkannten Rahmen entwickelt, der konkrete Schritte vorgibt, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte unternehmen sollten (menschenrechtliche Sorgfaltspflicht). Die 31 Leitprinzipien stützen sich auf drei Säulen: Die staatliche Schutzpflicht, die unternehmerische Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und der Zugang zu Rechtsmitteln.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bundesverwaltung und focusright bei der Förderung der UNGPs bietet diese Seite einen Überblick über Veranstaltungen und wichtige Ressourcen, die vom Bundesrat angeordnet wurden, um Unternehmen zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu unterstützen.